Rechtsprechung
BGH, 13.12.2007 - 1 StR 497/07 (1) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 33a StPO; § 356a StPO
Antrag auf rechtliches Gehör(Anhörungsrüge; Zulässigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Verfristung einer Äußerung des Angeklagten zur Stellungnahme des Generalbundesanwalts
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 356a; ; StPO § 465 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 3
Keine Verlängerung der Frist zur Gegenerklärung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 22.11.2007 - 1 StR 497/07
- BGH, 13.12.2007 - 1 StR 497/07 (1)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 151
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05
Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten …
Auszug aus BGH, 13.12.2007 - 1 StR 497/07
Eine Entscheidung baldmöglichst nach Ablauf der Frist des § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO war im Übrigen verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerfG NJW 2006, 668, 669; 672, 673; 1336, 1337 f.). - BGH, 27.02.2007 - 1 StR 8/07
Anhörungsrüge; nicht verlängerbare Frist zur Gegenerklärung (Recht auf ein faires …
Auszug aus BGH, 13.12.2007 - 1 StR 497/07
Diese Frist kann nicht verlängert werden (Senat, Beschl. vom 27. Februar 2007 - 1 StR 8/07;… Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 349 Rdn. 17).
- BGH, 14.11.2023 - 4 StR 239/23
Verwerfung der Ablehnungsgesuche
Die in den Ablehnungsgesuchen thematisierten Mitteilungen des Vorsitzenden an den Angeklagten und an seinen Verteidiger Rechtsanwalt S. , wonach eine Fristverlängerung nicht in Betracht komme, entsprechen - sowohl im Hinblick auf die Frist des § 345 Abs. 1 StPO als auch des § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO - der Gesetzeslage (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. November 2021 - 2 StR 189/21, juris Rn. 4; Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 447/16, NStZ-RR 2017, 148; Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 1 StR 497/07, juris Rn. 4). - BGH, 15.11.2023 - 4 StR 239/23
Einstellung des Verfahrens wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in …
Der Senat hat Äußerungen des Angeklagten und seiner Verteidiger, die nach Fristablauf der nicht verlängerbaren Frist des § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. August 2021 - 2 StR 189/21, juris Rn. 3; Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 532/06, wistra 2007, 158) eingegangen sind, berücksichtigt und hat nunmehr - verfassungsrechtlich geboten - baldmöglichst nach Ablauf der Frist entschieden (vgl. BverfG…, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05, juris Rn. 61; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 1 StR 497/07, juris Rn. 4). - BGH, 30.07.2008 - 2 StR 234/08
Anhörungsrüge (Abwarten einer Gegenerklärung nach Fristablauf)
Die Frist des § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO zur Abgabe einer Gegenerklärung kann nicht verlängert werden (BGH wistra 2007, 158; 231; NStZ-RR 08, 151).
- BGH, 05.01.2021 - 5 StR 175/20
Nachholung rechtlichen Gehörs durch die Anhörungsrüge
Vielmehr war insoweit eine Begründung des Senats - auch unter Berücksichtigung der Gegenerklärung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2015 - 5 StR 491/14 und vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08) - nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 1 StR 497/07). - BGH, 10.11.2021 - 2 StR 189/21
Zurückweisung der Anhörungsrüge; Revision (Frist zur Gegenerklärung: nicht …
Darauf, ob die Frist gemäß § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO ohne eigenes Verschulden der Verurteilten versäumt wurde, kommt es nicht an; denn diese Frist ist nicht verlängerbar (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 1 StR 497/07, NStZ-RR 2008, 151; Senat, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 2 StR 234/08, NStZ-RR 2008, 352) und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen ihre Versäumung ist rechtlich nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 ? 1 StR 518/15, NStZ 2016, 496). - OLG Schleswig, 08.05.2020 - 2 OLG 4 Ss 23/20 Zwar steht das teilweise Schweigen des Angeklagten zu einem einheitlichen Tatkomplex der Beweiswürdigung durchaus offen (BGH, Urteil vom 18. April 2002 3 StR 370/01 NStZ 2003, 45; BGH, Beschluss vom 22. November 2007 1 StR 497/07 , NStZ-RR 2008, 151).
Rechtsprechung
BGH, 22.11.2007 - 1 StR 497/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; § 261 StPO
Beweiswürdigung und Nemo-tenetur-Grundsatz (Selbstbelastungsfreiheit; Einlassung und Schweigen des Angeklagten; missverständliche Formulierungen des Gerichts) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Wertung des Schweigens des Angeklagten vor Beginn der Hauptverhandlung als Indiz für die Täterschaft des Angeklagten; Verletzung des "Nemotenetur-Grundsatzes"
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 136 Abs. 1 § 261
Beweiswürdigung bei teilweisem Schweigen des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 22.11.2007 - 1 StR 497/07
- BGH, 13.12.2007 - 1 StR 497/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92
Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat; bedingter Tötungsvorsatz; …
Auszug aus BGH, 22.11.2007 - 1 StR 497/07
Aus dem Zusammenhang ihrer Beweiserwägungen ergibt sich, dass die Kammer mit ihren auf den ersten Blick missverständlichen Formulierungen lediglich zum Ausdruck gebracht hat, der Angeklagte, der sich in der Hauptverhandlung zur Sache eingelassen hatte, hätte Konkretes vorgebracht, wenn er zu einer anderen Todesursache als der vorsätzlichen Tötung etwas gewusst hätte (vgl. BGH NJW 1993, 1724 zu einem gleichgelagerten Sachverhalt). - BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65
Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer …
Auszug aus BGH, 22.11.2007 - 1 StR 497/07
Die Schwurgerichtskammer war deshalb nicht gehindert, daraus Schlüsse zu ziehen, dass der Angeklagte sich zu der Möglichkeit eines Todes der I. L. durch ein Geschehen unterhalb der Schwelle einer vorsätzlichen Tötung nicht eingelassen hatte (vgl. BGHSt 20, 298, 300 m.w.N.). - BGH, 22.02.2001 - 3 StR 580/00
Ablehnung von Beweisanträgen; Schwere räuberische Erpressung; Beruhen
Auszug aus BGH, 22.11.2007 - 1 StR 497/07
Sie hat damit nicht das Schweigen des Angeklagten vor Beginn der Hauptverhandlung als Indiz für die Täterschaft des Angeklagten gewertet, was unzulässig wäre (vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21 m.w.N.).
- OLG Schleswig, 08.05.2020 - 2 OLG 4 Ss 23/20 Zwar steht das teilweise Schweigen des Angeklagten zu einem einheitlichen Tatkomplex der Beweiswürdigung durchaus offen (BGH, Urteil vom 18. April 2002 3 StR 370/01 NStZ 2003, 45; BGH, Beschluss vom 22. November 2007 1 StR 497/07 , NStZ-RR 2008, 151).